Krankmeldung
für JKS

Sollten Sie Krank werden, müssen Sie sowohl Ihren jeweiligen Arbeitsplatz als auch JKS Staffing unter der Krankmelde-Nummer des Hauptbüros +45 70 210 750 hiervon benachrichtigen.

Die Krankmeldung hat innerhalb dieser Zeiträume zu erfolgen:

Werktags:
Bei Tagesschicht mit Arbeitsbeginn spätestens um 07.00 Uhr:
Erkrankungsfälle sind zwischen 05.00 und 07.00 zu melden

Bei Tagesschicht mit Arbeitsbeginn nach 07.00 Uhr:
Erkrankungsfälle sind zwischen 07.00 und 08.00 Uhr zu melden

Bei Nachmittags- oder Abendschicht:
Erkrankungsfälle sind zwischen 13.00 und 14.00 Uhr zu melden

Bei Nachtschicht:
Erkrankungsfälle sind zwischen 17.00 und 21.00 Uhr zu melden (Freitag 20.00 Uhr)

Wochenends:
Abwesenheit muss zwischen 05:00 und 21:00 Uhr und VOR dem geplanten Arbeitsbeginn gemeldet werden.

Müssen Sie Ihren Arbeitsplatz krankheitsbedingt noch im Tagesablauf verlassen, müssen Sie sich unbedingt sofort an Ihre JKS Abteilung vor Ort wenden, ohne die obigen Zeitpunkte abzuwarten.

Das Telefon ist häufig durchgehend besetzt, und insbesondere morgens kann es kurze Wartezeiten geben. Es ist aber wichtig, dass Sie am Apparat bleiben, obwohl Sie vielleicht noch etwas in der Warteschleife hängen müssen. In der Regel wird die Warteschleife jedoch zügig abgearbeitet, sodass Sie relativ schnell an der Reihe sind.

Bei einem Anruf Ihrerseits nach Ablauf obiger Fristen ist die Krankmeldung nicht rechtzeitig erfolgt. Somit können wir keine Gelder im Rahmen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für den betreffenden Tag auszahlen. Dies bedeutet, dass Sie am nächsten Tag nochmals bei uns anrufen müssen, falls Sie immer noch krank sind. Erstreckt sich Ihre Erkrankung über mehrere Tage hintereinander, müssen Sie sich jeden Tag während der oben bezeichneten Zeiträume krankmelden.

Wenn wir Ihre Krankmeldung erfasst haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung von uns per SMS, wobei wir Ihnen gleichzeitig eine Fehlzeiten-Erklärung an ihre E-Mail- Adresse übermitteln. Diese Erklärung lässt sich auch hier herunterlagen.

Sie füllen die Fehlzeiten-Erklärung aus und unterzeichnen sie, wonach Sie die Erklärung derart rechtzeitig zurückschicken, dass sie spätestens am dritten Tag bei uns eingeht. Bei nicht rechtzeitigem Eingang der Erklärung entfällt jede Auszahlung unsererseits an Sie im Rahmen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Aus Rücksicht auf den Betrieb, bei dem Sie tätig sind, ist es unerlässlich, dass Ihre Krankmeldung rechtzeitig erfolgt. Nur so haben wir ohnehin eine Chance, den Betrieb ordnungsgemäβ zu benachrichtigen und ggfs. eine Aushilfskraft zu finden, die stellvertretend für Sie für die Dauer Ihrer Fehlzeit einspringen kann. Sie werden somit in einigen Fällen erleben können, dass wir wegen des Arbeitskräftebedarfs des jeweiligen Betriebs eine andere Zeitarbeitskraft an Ihrer Stelle einsetzen müssen. Nach erneuter Gesundmeldung werden wir uns selbstverständlich darum bemühen, Sie im Rahmen eines Zeitarbeitsvertrags anderweitig zu vermitteln.

Falls Sie sich im Erkrankungsfall nicht an obige Richtlinien halten, können wir dies als unzulässige Fehlzeit gelten lassen. Es kann im schlimmsten Fall zur fristlosen Kündigung Ihres Zeitarbeitsvertrags kommen.

Die Krankmeldung kann nicht per SMS bzw. E-Mail oder telefonisch an Ihre Abteilung vor Ort übermittelt werden.

Wenn Sie Fragen zu diesem Verfahren haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren unter Tlf.+45 73 323 750.